New Legislative Framework

Das New Legislative Framework einfach erklärt – und warum die Qualitätsinfrastruktur digital wird

Wer ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, prüft, kalibriert oder zertifiziert, bewegt sich im New Legislative Framework – oft ohne den Begriff zu kennen. Das NLF ist der Rechtsrahmen, der regelt, wie in Europa Vertrauen in Produkte entsteht: Wer bestätigt, dass ein Prüflabor kompetent ist? Wer bewertet, ob ein Produkt die Anforderungen erfüllt? Und wer kontrolliert, ob das am Markt auch stimmt?

Dieser Beitrag erklärt das NLF aus Sicht akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen, zeigt, wo die Kette des Vertrauens heute digital reißt – und welche Rolle ein digitales Managementsystem dabei spielt.

Was ist das New Legislative Framework?

Das New Legislative Framework – auf Deutsch auch „Neuer Rechtsrahmen“ – ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Paket aus drei EU-Rechtsakten, die zusammenwirken:

RechtsaktWorum es gehtFür Labore und Zertifizierer wichtig
Verordnung (EG) Nr. 765/2008Akkreditierung und CE-KennzeichnungJeder Mitgliedstaat hat genau eine nationale Akkreditierungsstelle – in Deutschland die DAkkS. Sie bestätigt die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen.
Beschluss Nr. 768/2008/EGGemeinsamer Rahmen für die Vermarktung von ProduktenMusterbestimmungen für den EU-Gesetzgeber: Pflichten von Herstellern, Einführern und Händlern, Anforderungen an notifizierte Stellen, Konformitätsbewertungsverfahren (Module A bis H) und das Muster der Konformitätserklärung.
Verordnung (EU) 2019/1020Marktüberwachung und Konformität von ProduktenBehörden kontrollieren, ob Produkte am Markt die Anforderungen erfüllen. Prüfberichte und Bescheinigungen akkreditierter Stellen müssen sie dabei gebührend berücksichtigen.

Die Verordnung 2019/1020 gilt seit dem 16. Juli 2021. Sie hat die früheren Marktüberwachungsregeln in Kapitel III der Verordnung 765/2008 ersetzt. Seitdem regelt die 765/2008 im Kern die Akkreditierung.

Wichtig zum Beschluss 768/2008: Er gilt nicht direkt für Unternehmen. Er ist eine Art Baukasten, aus dem der EU-Gesetzgeber seine Produktvorschriften zusammensetzt – etwa für Maschinen, Medizinprodukte oder Funkanlagen. Deshalb finden sich seine Bestimmungen in vielen Branchenregelungen fast wortgleich wieder.

Welche Produktvorschriften auf dem NLF beruhen

Die Musterbestimmungen des Beschlusses 768/2008 stecken heute in einer langen Reihe von EU-Produktvorschriften. Laut Europäischer Kommission sind die folgenden Rechtsakte an diese Bestimmungen angeglichen oder beruhen auf ihnen:

ThemenfeldProduktvorschriftRechtsakt
Maschinen und AnlagenMaschinenVerordnung (EU) 2023/1230 – ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG, die noch bis 20. Januar 2027 gilt
Maschinen und AnlagenAufzügeRichtlinie 2014/33/EU
Maschinen und AnlagenSeilbahnenVerordnung (EU) 2016/424
ElektrotechnikNiederspannungRichtlinie 2014/35/EU
ElektrotechnikElektromagnetische Verträglichkeit (EMV)Richtlinie 2014/30/EU
ElektrotechnikFunkanlagenRichtlinie 2014/53/EU
ElektrotechnikBeschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)Richtlinie 2011/65/EU
ElektrotechnikGeräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)Richtlinie 2014/34/EU
Druck und GasDruckgeräteRichtlinie 2014/68/EU
Druck und GasEinfache DruckbehälterRichtlinie 2014/29/EU
Druck und GasOrtsbewegliche DruckgeräteRichtlinie 2010/35/EU
Druck und GasGeräte zur Verbrennung gasförmiger BrennstoffeVerordnung (EU) 2016/426
MesstechnikMessgeräteRichtlinie 2014/32/EU
MesstechnikNichtselbsttätige WaagenRichtlinie 2014/31/EU
BauBauprodukteVerordnung (EU) Nr. 305/2011
Gesundheit und SchutzMedizinprodukteVerordnung (EU) 2017/745
Gesundheit und SchutzIn-vitro-DiagnostikaVerordnung (EU) 2017/746
Gesundheit und SchutzPersönliche SchutzausrüstungVerordnung (EU) 2016/425
VerbraucherprodukteSpielzeugsicherheitVerordnung (EU) 2025/2509 – ersetzt die Richtlinie 2009/48/EG, die noch bis 31. Juli 2030 gilt
VerbraucherprodukteDetergenzien und TensideVerordnung (EU) 2026/405
VerbraucherproduktePyrotechnische GegenständeRichtlinie 2013/29/EU
VerbraucherprodukteExplosivstoffe für zivile ZweckeRichtlinie 2014/28/EU
MobilitätSportboote und WassermotorräderRichtlinie 2013/53/EU
MobilitätSchiffsausrüstungRichtlinie 2014/90/EU
MobilitätDrohnen (unbemannte Luftfahrzeugsysteme)Delegierte Verordnung (EU) 2019/945
Umwelt und KreislaufwirtschaftÖkodesign für nachhaltige ProdukteVerordnung (EU) 2024/1781
Umwelt und KreislaufwirtschaftBatterienVerordnung (EU) 2023/1542
Umwelt und KreislaufwirtschaftVerpackungen und VerpackungsabfälleVerordnung (EU) 2025/40
Umwelt und KreislaufwirtschaftEU-DüngeprodukteVerordnung (EU) 2019/1009
DigitalesKünstliche Intelligenz (KI-Verordnung)Verordnung (EU) 2024/1689
DigitalesCyberresilienz (Cyber Resilience Act)Verordnung (EU) 2024/2847

Die Liste zeigt, wie weit das NLF inzwischen reicht: von Aufzügen und Spielzeug über Medizinprodukte bis zu KI-Systemen und vernetzter Software. Für Prüflabore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen heißt das: Mit jeder neuen Produktvorschrift entsteht neuer Bedarf an Konformitätsbewertung – zunehmend auch für digitale Produkte.

Die Vertrauenskette: vom Labor bis zum Markt

Die drei Rechtsakte bilden zusammen eine Kette. Jedes Glied verlässt sich darauf, dass das vorherige funktioniert:

NLF Vertrauenskette

Die Marktüberwachungsbehörde vertraut dem Prüfbericht, weil die Stelle akkreditiert ist. Die Akkreditierung ist nur so viel wert wie die laufende Überwachung durch die Akkreditierungsstelle, die Kompetenz und Managementsystem der Stelle regelmäßig begutachtet. Und der Hersteller stützt seine Konformitätserklärung auf die Ergebnisse der Konformitätsbewertung.

Im Zentrum steht die Konformitätsbewertungsstelle: das Prüflabor, das Kalibrierlabor, die Inspektions- oder Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit ist das Glied, auf dem alle anderen aufbauen.

Wo die Kette heute digital reißt

Rechtlich ist die Kette geschlossen. Technisch besteht sie aus einzelnen Dokumenten: Akkreditierungsurkunde und Anlage, Prüfbericht, Kalibrierschein, Zertifikat, Konformitätserklärung. Jedes davon wird für sich erstellt, signiert und weitergegeben – meist als PDF.

Dadurch lassen sich naheliegende Fragen nicht automatisch beantworten:

  • War der Prüfbericht zum Ausstellungszeitpunkt vom Akkreditierungsumfang gedeckt? Dafür muss heute ein Mensch die Urkundenanlage neben den Bericht legen.
  • Welche Berichte und Zertifikate betrifft eine Aussetzung? Die Verordnung 765/2008 sieht vor, dass Akkreditierungen eingeschränkt, ausgesetzt oder zurückgezogen werden können (Art. 5 Abs. 4). Wer sich auf ein Dokument dieser Stelle verlässt, erfährt davon nicht automatisch.
  • Wie kommt die Behörde an die Unterlagen? Marktüberwachungsbehörden dürfen Dokumente, Daten und Informationen „in jeder Form und jedem Format“ anfordern (VO 2019/1020, Art. 14 Abs. 4). In der Praxis heißt das oft: Unterlagen zusammensuchen, exportieren, versenden.
  • Wie sieht der Begutachter das Managementsystem? Für die Begutachtung stellt die Stelle Verfahrensanweisungen, Nachweise und Aufzeichnungen zusammen. Der Begutachter erschließt sich das System daraus Stück für Stück.

Einzelne Bausteine sind bereits digital. Die Verordnung 2019/1020 verankert das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS (Art. 34) und das Schnellwarnsystem RAPEX (Art. 20). Die PTB hat mit dem Digital Calibration Certificate (DCC) ein maschinenlesbares Format für Kalibrierscheine entwickelt. Was fehlt, ist die durchgehende Verbindung der Glieder.

Das Managementsystem der Stelle: der Knoten der Kette

An einer Stelle laufen alle drei Rechtsakte zusammen: im Managementsystem der Konformitätsbewertungsstelle.

  • Die Akkreditierung begutachtet es. Die Akkreditierungsstelle prüft die Kompetenz der Stelle und überwacht sie laufend (VO 765/2008, Art. 5). Grundlage sind Normen wie ISO/IEC 17025 für Labore.
  • Die Produktvorschriften stellen Anforderungen daran. Die Musterbestimmungen für notifizierte Stellen verlangen unter anderem Unabhängigkeit, Vertraulichkeit, qualifiziertes Personal und dokumentierte Verfahren (Beschluss 768/2008, R17). Wer Arbeiten an Unterauftragnehmer vergibt, muss die Unterlagen dazu bereithalten (R20).
  • Die Marktüberwachung verwertet seine Ergebnisse. Prüfberichte und Bescheinigungen akkreditierter Stellen sind gebührend zu berücksichtigen (VO 2019/1020, Art. 11 Abs. 5).

Wer dieses Glied digital sauber abbildet, schafft die Grundlage dafür, dass die Kette insgesamt digital werden kann. Bei der Digitalisierung Ihres Managementsystems kann Sie AUDITTRAILS unterstützen.

Was ein digitales Managementsystem wie AUDITTRAILS heute schon leistet

AUDITTRAILS verbindet LIMS und Qualitätsmanagementsystem für Labore nach ISO/IEC 17025 und ISO 15189 in einer Datenbasis. Für die Vertrauenskette ist das aus mehreren Gründen relevant:

  • Kompetenz als Daten statt als Dokument. Kompetenzbereiche nach der Logik flexibler Akkreditierungen, Prüfverfahren, Personal und Kompetenzen sind strukturierte Daten. Damit ist im System nachvollziehbar, welche Prüfung auf welcher Grundlage durchgeführt wurde.
  • Maschinenlesbare Messwerte. Messgrößen und Einheiten basieren auf dem D-SI, dem digitalen SI-Format der PTB.
  • Lückenlose Nachweise. Jede Anlage, Änderung und Löschung wird im Audit Trail mit Benutzer, Zeitstempel sowie Vorher- und Nachher-Wert protokolliert.
  • Begutachtung aus dem System. Unterlagen für die Akkreditierungsstelle – etwa die Aufstellung gelenkter Dokumente oder die Geräteliste – entstehen direkt aus den gepflegten Daten, statt sie für jede Begutachtung neu zusammenzustellen.
  • Datenhoheit. Jede Stelle arbeitet in einer eigenen Instanz mit eigener Datenbank. Das ist die Voraussetzung dafür, Vertraulichkeit zu wahren und trotzdem gezielt Daten freizugeben.

Ausblick: Wie eine digitale Qualitätsinfrastruktur aussehen kann

Die folgenden Punkte beschreiben ein Zielbild – nicht den heutigen Stand und keine bestehende Anbindung an Behördensysteme. Sie zeigen, was möglich wird, wenn das Managementsystem der Stelle digital und strukturiert vorliegt.

Lesen statt Einsammeln. Begutachtende und Behörden fordern keine Unterlagen mehr an, sondern erhalten – berechtigt und protokolliert – lesenden Zugriff auf genau die Daten, die sie brauchen. Das Managementsystem wird zur Schnittstelle, nicht zum Aktenschrank.

Nachweise, die sich selbst prüfen. Ein maschinenlesbarer Prüfbericht oder Kalibrierschein trägt den Bezug zur Akkreditierung in sich. Ob er vom Akkreditierungsumfang gedeckt war, lässt sich automatisch prüfen.

Statusänderungen, die ankommen. Wird eine Akkreditierung ausgesetzt oder eingeschränkt, erfahren alle davon, die sich auf Dokumente dieser Stelle stützen.

Daten bleiben, wo sie entstehen. Eine zentrale Datenbank für alle Stellen wäre weder nötig noch wünschenswert. Der NLF verlangt Vertraulichkeit, und die Akkreditierungsstelle muss unabhängig von den Stellen bleiben, die sie begutachtet. Realistisch ist ein föderiertes Modell: Jede Stelle behält ihre Daten, Zugriffe erfolgen gezielt über standardisierte Schnittstellen.

Die Voraussetzung dafür ist kein einzelnes Produkt, sondern ein offenes, herstellerunabhängiges Datenmodell für das Managementsystem von Konformitätsbewertungsstellen. Systeme wie AUDITTRAILS zeigen, dass die Grundlage dafür technisch bereits existiert.

Die Europäische Kommission sieht das ähnlich. In ihrer Evaluierung des NLF bewertet sie den Rahmen insgesamt als wirksam, benennt aber die Aktualität einzelner Elemente als Hauptschwäche. Die Kommission will deshalb prüfen, ob eine Aktualisierung nötig ist – unter anderem mit Blick auf die Digitalisierung und komplexe Wertschöpfungsketten, einen digitalen Produktpass und eine digitale CE-Kennzeichnung.

Auch der Gesetzgeber hat die Richtung angelegt: Die Verordnung 2019/1020 fordert in ihren Erwägungsgründen, neue digitale Lösungen für eine wirksame Marktüberwachung zu sondieren (Erwägungsgrund 31). Und sie sieht vor, dass die Kommission die Verordnung zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre bewertet (Art. 42 Abs. 1).

Häufige Fragen zum New Legislative Framework

Was ist das New Legislative Framework?

Ein Paket aus drei EU-Rechtsakten: der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung, dem Beschluss Nr. 768/2008/EG mit Musterbestimmungen für Produktvorschriften und der Verordnung (EU) 2019/1020 zur Marktüberwachung. Zusammen regeln sie, wie in der EU Vertrauen in die Konformität von Produkten entsteht.

Gilt der Beschluss 768/2008 direkt für Unternehmen?

Nein. Er enthält Musterbestimmungen, die der EU-Gesetzgeber in die einzelnen Produktvorschriften übernimmt. Verbindlich werden sie über diese Vorschriften.

Welche Produktvorschriften beruhen auf dem NLF?

Laut Europäischer Kommission über 30 Rechtsakte, darunter die Maschinenverordnung, die Medizinprodukte-Verordnung, die Richtlinien zu Niederspannung, EMV und Funkanlagen, die Bauprodukteverordnung, die Spielzeugverordnung, die Batterieverordnung, die Ökodesign-Verordnung, die KI-Verordnung und der Cyber Resilience Act.

Was hat die Verordnung 2019/1020 an der Verordnung 765/2008 geändert?

Sie hat die Marktüberwachungsregeln in Kapitel III der 765/2008 aufgehoben und ersetzt. Seit dem 16. Juli 2021 gilt für die Marktüberwachung die 2019/1020; die 765/2008 regelt im Kern die Akkreditierung.

Welche Rolle spielt die DAkkS im NLF?

Sie ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Nach der Verordnung 765/2008 benennt jeder Mitgliedstaat genau eine solche Stelle. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und darf nicht mit den Stellen konkurrieren, die sie akkreditiert.

Was ist der Unterschied zwischen Akkreditierung und Notifizierung?

Die Akkreditierung bestätigt die fachliche Kompetenz einer Stelle. Die Notifizierung ist die Meldung einer Stelle an die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten, damit sie Aufgaben nach einer bestimmten Produktvorschrift übernehmen darf. Eine Akkreditierung ist dafür die übliche Grundlage.

Warum ist das Managementsystem der Konformitätsbewertungsstelle so wichtig?

Weil dort alle drei Rechtsakte zusammenlaufen: Die Akkreditierung begutachtet es, Produktvorschriften stellen Anforderungen daran, und die Marktüberwachung nutzt seine Ergebnisse. Ist es digital und strukturiert, kann die gesamte Kette digital werden.

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